Verkehrspilotenlizenz – ATPL(A)

Die Verkehrspilotenlizenz oder Airline Transport Pilot License – ATPL(A)

Voraussetzungen für den Erwerb einer Verkehrspilotenlizenz ATPL

Die Verkehrspilotenlizenz ist eine Erweiterung oder Sonderform der Berufspilotenlizenz. Daher gelten für Ausbildung und Erwerb die gleichen Voraussetzungen:

  • Besitz einer gültigen ICAO-PPL(A)
  • Flugtauglichkeit Klasse 1 bescheinigt in einem aktuellen Medical
  • bestandene Eignungsprüfung zu Grundlagenkenntnissen in Englisch, Mathematik und Physik
  • BZF1-Funksprechzeugnis (Deutsch und Englisch)
  • Minium 150 Stunden Flugerfahrung
  • Führungszeugnis ohne Einträge (in Österreich ein entsprechendes Strafregister)
  • keine Einträge zu größeren Verstößen im Verkehrszentralregister

Zuletzt müssen Berufspiloten bei Erteilung ihrer Lizenz immer das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ausbildung zum Verkehrspiloten mit ATPL

Die Verkehrspilotenlizenz ist eine reine Theorieausbildung. Ein praktischer Teil ergibt sich automatisch durch die für den Lizenzerwerb geforderten 1500 Flugstunden, von denen mindestens 500 in Mehrpersonen-Cockpits geflogen werden müssen. Das führt direkt zu den modularen Aufbaumöglichkeiten, mit denen Sie eine Berufs- beziehungsweise Verkehrspilotenlizenz anstreben können.

Grundsätzlich erfordern beide Lizenzen Theoriewissen in diesen Gebieten:

  • umfassende Kenntnisse zu Luftfahrzeugen mit den Teilgebieten
    • Instrumente,
    • Systeme,
    • Triebwerke und
    • Zelle
  • Aerodynamik
  • Flugleistung
  • Flugplanung sowie
  • flugbetriebliche Verfahren
  • Funknavigation
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Navigation und
  • Sprechfunk

Für die Berufspilotenlizenz sind hier 250 Theoriestunden vorgesehen. Bei der Verkehrspilotenlizenz kommen nochmals 400 Stunden hinzu. Haben Sie den klaren Berufswunsch Verkehrspilot, sollten Sie direkt den umfangreicheren Fernlehrgang in Angriff nehmen. Das spart später Zeit und Ausbildungskosten.

Daneben brauchen Sie weitere Berechtigungen und Ratings:

  • Multi Engine Piston (MEP) für zweimotorige Maschinen
  • Berechtigung für Hochleistungsflugzeuge (HPA)
  • Instrumentenflugberechtigung IR(A) – zusätzlich zu eventuell vorhandenem En Route IR

Die theoretischen Teile dieser Berechtigungen sind durch den Stoff der ATPL-Ausbildung bereits abgedeckt. Praktische Ausbildungsstunden können Sie parallel zur Theorie oder danach absolvieren.

Nach erfolgreichem Abschluss aller Ausbildungsmodule und bestandener ATPL-Prüfung bei der Luftfahrtbehörde fehlt Ihnen nur noch eine kurze MCC-Ausbildung. Dabei lernen Sie Multi Crew Corporation oder Coordination, was Sie für die Arbeit in großen Cockpits qualifiziert. Denn bisher sind Sie lediglich zum Fliegen von Single Pilot-Maschinen berechtigt.

Inklusive MCC besitzen Sie nun aber die sogenannte „frozen ATPL“, das fast komplette Rüstzeug für Linienpiloten.

Die letzten Schritte zum Verkehrspiloten

Die „frozen ATPL“ öffnet Ihnen dann die Türen zu den Cockpits der großen Linienmaschinen. Sie arbeiten dort zunächst als First Officer oder Copilot. Nebenbei sammeln Sie Flugstunden. Nach 1500 Stunden erfüllen Sie die letzte Voraussetzung für die ATPL(A) und brauchen nur noch Ihre Verkehrspilotenlizenz zu beantragen.