Berufspilotenlizenz – CPL(A)

Die Berufspilotenlizenz oder Commercial Pilot License (Aeroplane) – kurz CPL(A)

Schon mit einer Privatpilotenlizenz (PPL) sind Sie berechtigt, mit Passagieren zu fliegen – aber nur, wenn Sie auf privaten Flügen beispielsweise mit Familie oder Freunden unterwegs sind. Sobald Sie gewerbliche Flüge unternehmen wollen oder als Pilot arbeiten möchten, brauchen Sie neben der PPL weitere Qualifikationen und zuletzt eine Berufspilotenlizenz, die CPL. Mit dieser Lizenz in der Tasche sind Sie dann Berufspilot und dürfen gewerblich mit allen Maschinen fliegen, die für einen Piloten zugelassen sind.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz CPL oder CPL(A)

Naturgemäß fallen die Voraussetzungen hier etwas höher oder umfangreicher aus als bei der Privatpilotenlizenz:

  • Zuerst benötigen Sie eine gültige PPL, erteilt nach ICAO-Standard.
  • Daneben ist mindestens eine vorhandeneNachtflugberechtigung sinnvoll, da Sie diese ansonsten noch parallel zur CPL-Ausbildung absolvieren müssten.
  • Weiterhin ist ein Tauglichkeitszeugnis Klasse I von einem anerkannten Fliegerarzt erforderlich. Der allgemeine Gesundheitszustand, die Organfunktionen, das Sehvermögen oder das Gesichtsfeld werden hier strenger beurteilt als bei angehenden Privatpiloten. Achtung: Das sogenannte Medical darf nicht zu alt sein – höchstens zwölf Monate, nach Vollendung des 60. Lebensjahres genau wie bei aktiven Berufspiloten ab 40 sogar nur sechs Monate. Außerdem notwendig:
  • englisches Sprechfunkzeugnis (BZF I)
  • Flugerfahrung von mindestens 150 Stunden
  • ein einwandfreies Führungszeugnis (Deutschland) oder Strafregister (Österreich)
  • keine nennenswerten Einträge im deutschen Verkehrszentralregister

Sind alle diese Punkte erfüllt, können Sie direkt in den theoretischen Teil der Ausbildung für die Berufspilotenlizenz einsteigen. Der Ausbildungsbeginn ist schon vor Vollendung des 18. Lebensjahrs möglich, aber erteilt wird die Lizenz immer erst nach Volljährigkeit.

Ausbildung zum Berufspiloten mit CPL(A)

Die Theorie der Ausbildung deckt in etwa die gleichen Themengebiete ab wie schon die Privatpilotenausbildung, geht aber deutlich mehr in die Tiefe. Das bemerken Sie schon bei einem Blick auf den Mindestunterrichtsumfang. Hier sind das 250 Stunden gegenüber 100 bei der PPL(A). Dabei lernen Sie diese Inhalte:

  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse von Instrumenten über Systeme und Triebwerke bis hin zur Zelle
  • Aerodynamik
  • Flugplanung, -leistung und flugbetriebliche Verfahren
  • Funknavigation und allgemeine Navigation
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • menschliches Leistungsvermögen und
  • Sprechfunk

Meistens haben Sie die Möglichkeit, einen Großteil der Stunden in einem Fernlehrgang zu absolvieren. Nur etwa 50 bis 60 Stunden werden danach noch im Präsenzunterricht abgehalten. Insgesamt haben Sie hierfür bis zu 18 Monate Zeit, bevor es zur theoretischen Prüfung durch die Luftfahrtbehörde geht.

Erst nach erfolgreicher Theorieprüfung dürfen Sie die praktische CPL-Ausbildung beginnen. Die Zahl der Flugstunden hierbei ist überschaubar und bewegt sich zwischen 15 und 25 Flugstunden.

Der Zeitumfang hängt davon ab, ob Sie bereits eine Instrumentenflugberechtigung besitzen oder nicht.

Wichtig: Um die Berufspilotenausbildung so effizient wie möglich zu gestalten, sollten Sie sich bereits frühzeitig Gedanken über die später geplante Nutzung Ihrer CPL(A) machen:

In aller Regel benötigen Sie als Berufspilot immer die Instrumentenflugberechtigung. Außerdem sollen Sie sehr wahrscheinlich nicht nur einmotorige Maschinen fliegen, sondern benötigen zusätzlich das MEP – Multi Engine Piston für mehrmotorige Maschinen. Das alles ergibt zusammen eine CPL/IR MEP und kann Ihnen schon einige Pilotenjobs einbringen. Jetzt dürfen Sie

  • ein- oder mehrmotorige Maschinen
  • mit einer maximalen Abflugmasse von 12,5t
  • auch bei Nacht oder nach Instrumenten fliegen,
  • wenn nur ein Pilot erforderlich ist (Single Pilot).

Im Umkehrschluss bedeutet das: Einen großen Airbus oder eine Boeing dürfen Sie damit nicht fliegen. Sie erhalten nicht einmal das Rating dafür, dürfen aber immerhin als First Officer (FO) an Bord gehen.

Für bessere Jobchancen – oder wenn Sie ohnehin einen Weg Richtung Verkehrspilot und Verkehrspilotenlizenz (ATPL) planen – kann es Sinn machen, die CPL(A)-Ausbildung gleich modular zu erweitern. Dann absolvieren Sie zusätzlich direkt die nur wenig umfangreichere ATPL-Theorie und qualifizieren sich außerdem für den Einsatz in Mehrpersonen-Cockpits (MCC). Diese sogenannte „frozen ATPL“ erlaubt Ihnen ein Type Rating für die großen Airbus- oder Boeing-Maschinen und Sie können dort dann auch als Copilot ins Cockpit gehen.

Mit den nötigen Flugstunden ist der Weg zur Verkehrspilotenlizenz anschließend nur noch sehr kurz.