Privatpilotenlizenz – PPL(A)

Die Privatpilotenlizenz oder Private Pilot Licence (Aeroplane) – kurz PPL(A)

Der Traum vom Fliegen und dabei selbst die Maschine zu lenken, beginnt regelmäßig mit der Privatpilotenlizenz PPL oder PPL(A). Ihr Erwerb erlaubt es Ihnen anschließend, einmotorige Kolbenflugzeuge wie eine Cessna 152, die stärkere Cessna 172 oder zum Beispiel eine Piper PA-28 für private Flüge bei Tag zu chartern und zu steuern. Mit der PPL als eine von drei Einstiegslizenzen bekommen Sie direkt mehr Freiheiten beim Flugzeugcharter oder Ihrer Reiseplanung und sind nicht nur auf Leicht- oder Ultraleichtflieger beschränkt. Für Nacht-, Instrumenten- oder Kunstflug erweitern Sie Ihre Lizenz später ganz einfach – genauso können Sie die Lizenz ausbauen, um auch mehrmotorige oder sogar Turbo-Propeller und turbinengetriebene Flugzeuge zu pilotieren.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz PPL

Die Ausbildung für die PPL(A) kann genau wie bei der PPL(H) für Helikopter oder die Ballonpilotenlizenz BPL schon mit 16 Jahren begonnen werden.

  • Nach erfolgreicher Ausbildung werden die Lizenzen ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt.
  • Dazu muss außerdem ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 durch einen Fliegerarzt vorliegen. Diese Klasse bescheinigt nichts anderes als einen normalen Gesundheitszustand. Brillen mit durchschnittlicher Sehkorrektur sind kein Hindernis für die Flugtauglichkeit. Selbst mit einigen anderen körperlichen Einschränkungen bis hin zur Notwendigkeit eines Rollstuhls gibt es keine Probleme, ein Tauglichkeitszeugnis zu erhalten.
  • Daneben benötigen Sie noch einen höchstens drei Monaten alten Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie
  • speziell in Deutschland eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).

Ausbildung zum Piloten mit Privatpilotenlizenz

Eine PPL-Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Zur Theorie gehören dabei mindestens 100 Unterrichtsstunden – unter anderem in:

  • Aerodynamik
  • allgemeinen Kenntnissen zu Luftfahrzeugen
  • Flugplanung
  • Luftrecht
  • Meteorologie und
  • menschlichem Leistungsvermögen oder
  • Navigation

Die Kenntnisse werden meist im Präsenzunterricht an den vielen Flugschulen im Land vermittelt. Mit Computer Based Training können Sie das Erlernte zusätzlich privat vertiefen.

Wichtig: Sie benötigen außerdem ein Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I).

Dieses Zeugnis erhalten Sie von der Bundesnetzagentur nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis. Weil sich die theoretischen Inhalte stark mit der Theorie in der PPL-Ausbildung decken, bietet es sich an, beides parallel zu absolvieren. In der Praxis-Prüfung zeigen Sie Ihr Funk-Können dann bei einem simulierten Ab- und Anflug.

Der praktische Teil der Privatpilotenlizenz umfasst danach 45 Flugstunden wenigstens.

  • Bis zu fünf Stunden davon dürfen Sie in einem Simulator üben.
  • Minimum 25 Stunden fliegen Sie mit Ihrem Fluglehrer und danach beaufsichtigt der Sie mindesten zehn Stunden bei Soloflügen.
  • Weitere fünf Stunden oder mehr sind für Überlandflüge vorgesehen.

Dabei durchlaufen Sie drei Phasen. In der ersten dürfen Sie Runden im Bereich des Flugplatzes fliegen. Die zweite Phase setzt eine bestandene Theorieprüfung voraus und erlaubt Ihnen Solo-Überlandflüge. Haben Sie in der dritten Phase sämtliche notwendigen Flugstunden absolviert, sind Sie prüfungsreif.

Gültigkeit Ihrer Privatpilotenlizenz PPL(A)

Ihre Privatpilotenlizenz ist nach der erfolgreichen Prüfung 24 Monate gültig. Sie enthält die Klassenlizenz SEP Land für einmotorige Kolbenlandflugzeuge (Single Engine Piston). In den letzten zwölf Monaten brauchen Sie für eine Verlängerung um weitere 24 Monate

  • zwölf nachgewiesene Flugstunden als Pilot sowie
  • einen kurzen Übungsflug mit einem Fluglehrer.

Ohne die Flugstunden müssen Sie einen vollständigen Prüfungsflug absolvieren, um Ihre PPL für die nächsten 24 Monate zu behalten.

Ihre Lizenz und die Ausbildung beruhen auf den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO und so können Sie damit weltweit SEP-Flugzeuge in Flugvereinen mieten oder bei anderen Anbietern chartern, falls Sie keine eigene Maschine zum Fliegen besitzen.